Neubau-Kapitalanlage mit Doppel-AfA

Der QNG40-Steuerhebel für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

von Markus Garbe  

Wie Du als Heilberufler aus einer Neubauwohnung einen echten Steuer- und Vermögenshebel machst

Klingt nach Steuer-Kleingedrucktem – ist aber gerade einer der wirkungsvollsten Hebel im deutschen Steuerrecht.

Wenn Du als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker im Spitzensteuersatz unterwegs bist, zahlst Du auf jeden zusätzlich verdienten Euro bis zu 42 % oder 45 % Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag. Wer hier nicht aktiv steuert, verschenkt jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge ans Finanzamt. Eine der elegantesten Strategien aktuell: der Neubau einer Kapitalanlageimmobilie im QNG40-Standard mit rund 10 % AfA im ersten Jahr – im Markt auch als „Doppel-AfA“ bekannt.

 

Was steckt hinter der „Doppel-AfA“?

Seit dem Wachstumschancengesetz dürfen zwei Abschreibungen für vermietete Neubauwohnungen parallel genutzt werden:

         5 % degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG – auf den jeweiligen Restwert

         5 % Sonderabschreibung nach § 7b EStG – vier Jahre lang vom ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungswert

In Summe: rund 10 % Abschreibung im Jahr 1 und über die ersten vier Jahre kumuliert etwa 38 % der Gebäude-Anschaffungskosten als Werbungskosten.

Zum Vergleich: Bei der regulären linearen AfA von 3 % p.a. wären in vier Jahren nur 12 % drin. Mit der Doppel-AfA holst Du Dir also rund das Dreifache an Steuerentlastung in der Frühphase – genau dann, wenn die Finanzierung am stärksten drückt.

Was QNG40 konkret bedeutet

Damit das Finanzamt mitspielt, muss die Immobilie zwei Hürden nehmen:

         Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (EH40-NH): Max. 40 % der Primärenergie eines KfW-Referenzhauses plus Nachhaltigkeits-Anforderungen

         QNG-Siegel als Nachweis in den Stufen QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM, ausgestellt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle

Im Markt läuft das auch unter „KfW 40 QNG+“. Wer heute strategisch baut, plant das von Beginn an mit – und sichert sich damit zusätzlich die KfW-Förderung (Programm 297/298) mit Darlehen bis 150.000 € pro Wohneinheit.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick

         Bauantrag/Bauanzeige zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.09.2029

         EH40-NH mit QNG-Zertifikat (PLUS oder PREMIUM)

         Anschaffungs-/Herstellungskosten: maximal 5.200 € pro m² Wohnfläche (ohne Grundstück, inkl. Nebenkosten)

         Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA gedeckelt auf 4.000 € pro m² Wohnfläche

         Mindestens 20 m² Wohnfläche je Einheit

         Mindestens 10 Jahre Vermietung zu Wohnzwecken

Wichtig: Die 5.200 €-Grenze bezieht sich auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes (ohne Grundstück, inkl. Nebenkosten). Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, fällt die Sonder-AfA komplett weg – nicht anteilig. Hier ist Präzision bei Objekt- und Vertragsgestaltung entscheidend.

  

Rechenbeispiel: Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Eckdaten:

         Neubau-ETW, 80 m² Wohnfläche

         Kaufpreis: 400.000 €

         Gebäudeanteil (80 %): 320.000 € = 4.000 €/m² Gebäudekosten (innerhalb der 5.200 €-Grenze)

         Grund und Boden (20 %): 80.000 € (nicht abschreibbar)

         Persönlicher Grenzsteuersatz: 42 %

Abschreibung im 1. Jahr:

Degressive AfA

5 % × 320.000 €

16.000 €

Sonder-AfA § 7b

5 % × 320.000 €

16.000 €

Gesamt Jahr 1

= 10 % auf Gebäudewert

32.000 €

Steuerersparnis im 1. Jahr: 32.000 € × 42 % = 13.440 €

Kumuliert über die ersten 4 Jahre kommst Du auf rund 123.000 € Abschreibung – das entspricht ca. 38 % des Gebäudewerts als Werbungskosten in nur vier Jahren. Bei 42 % Steuersatz ergibt das eine Steuerentlastung von gut 51.000 € in dieser Phase.

AfA-Effekt über 10 Jahre

Ab Jahr 5 endet die Sonder-AfA, die degressive AfA läuft mit 5 % vom verbleibenden Restwert weiter (gemäß BMF-Schreiben vom 21.05.2025 unter Einbeziehung der zuvor genutzten Sonder-AfA). So sieht die volle Abschreibungskurve bei einem Gebäudewert von 320.000 € und 42 % Grenzsteuersatz aus:

Neubau-ETW | Gebäudewert 320.000 € | Grenzsteuersatz 42 %

Jahr

Degressive AfA

Sonder-AfA

Gesamt-AfA

Steuerersparnis

1

16.000 €

16.000 €

32.000 €

13.440 €

2

14.400 €

16.000 €

30.400 €

12.768 €

3

12.960 €

16.000 €

28.960 €

12.163 €

4

11.664 €

16.000 €

27.664 €

11.619 €

5

11.178 €

11.178 €

4.695 €

6

10.619 €

10.619 €

4.460 €

7

10.088 €

10.088 €

4.237 €

8

9.584 €

9.584 €

4.025 €

9

9.105 €

9.105 €

3.824 €

10

8.650 €

8.650 €

3.633 €

Σ 10 J.

114.248 €

64.000 €

~166.248 €

~69.824 €

Hinweis:

Beide AfA-Arten (§ 7 Abs. 5a EStG degressive AfA + § 7b EStG Sonder-AfA) mindern den Restbuchwert für die jeweils folgende degressive AfA-Berechnung (gem. BMF-Schreiben 21.05.2025). Ab ca. Jahr 14 sinkt die degressive AfA unter den linearen Vergleichswert – dann ist der Wechsel zur linearen AfA (Restwert / Restnutzungsdauer) wirtschaftlich sinnvoll. Das prüfen wir individuell mit Deinem Steuerberater.

Übersetzt: In 10 Jahren schreibst Du rund 55 % des Gebäudewerts ab und holst Dir rund 69.000 € an Steuerersparnis ins Kalkül – allein über die AfA. Wertsteigerung, Tilgung und Mieteinnahmen kommen on top.

Strategischer Effekt nach 10 Jahren:

         Spekulationsfrist abgelaufen – ein Verkauf wäre einkommensteuerfrei (privates Veräußerungsgeschäft, § 23 EStG)

         10-Jahres-Vermietungsfrist erfüllt – die Sonder-AfA bleibt endgültig erhalten

         Restbuchwert deutlich unter Marktwert – bei Verkauf ein attraktiver, steuerfreier Hebel

         Tilgung wirkt parallel – ein erheblicher Teil des Darlehens ist abbezahlt, der Vermögenseffekt potenziert sich

Warum gerade Heilberufler hier strategisch profitieren

         Hoher Grenzsteuersatz – jeder abgeschriebene Euro entlastet überdurchschnittlich

         Stabile, planbare Einkünfte – Banken finanzieren entspannt und langfristig

         Inflationsschutz und Vererbbarkeit – Sachwert statt Geldwert

         Zweite Einkommensquelle neben Praxis oder Apotheke – wertvoll mit Blick auf Niederlassungspause, Übergabe oder Ruhestand

         KfW-Förderdarlehen verbessern Kondition und Tilgungsstruktur

Die typischen Stolperfallen

         QNG-Zertifikat wird nach Fertigstellung ausgestellt – muss im Bauvertrag fest verankert sein

         Baukostenobergrenze nicht reißen – auch Sonderwünsche und Ausstattungs-Upgrades zählen mit (Berechnung über Wohnfläche oder Bruttogeschossfläche)

         10-Jahres-Vermietungsfrist strikt einhalten – sonst droht die vollständige Rückgängigmachung der Sonder-AfA

         Verbilligte Vermietung unter 66 % der ortsüblichen Miete kippt die Förderung

         Bauantrags-Datum entscheidet – Eingangsstempel der Behörde zählt

•     Bauträger – Bonität und Zuverlässigkeit des Bauträgers vor Kauf prüfen inkl. Referenzprojekten

         Bilanzierer (z. B. GmbH) müssen die Abschreibung anders abgrenzen – mit Steuerberater rechnen

Aktueller Hinweis: Das BMF-Anwendungsschreiben vom 21.05.2025 hat viele Detailfragen präzisiert, das Steueränderungsgesetz 2025 hat den Verweis auf die De-minimis-Verordnung aktualisiert.

Wie wir Heilberufler beim Aufbau ihrer Immobilien-Strategie begleiten

Eine QNG40-Kapitalanlage ist mehr als ein Steuersparmodell. Sie ist ein strategischer Baustein in Deinem Vermögensaufbau – und sie funktioniert nur dann optimal, wenn Objekt, Finanzierung, Rechtsform und Steuersituation sauber zusammenpassen.

Wir bringen diese vier Hebel zusammen:

         Auswahl geprüfter QNG-zertifizierter Neubauprojekte in nachfragestarken Lagen

         Maßgeschneiderte Finanzierung inkl. KfW-Förderung und Tilgungsstrategie

         Steuerlich optimierte Halterechtsform (privat, VV-GmbH, Familienholding, KG etc.) in Abstimmung mit deinem Steuerberater

         Langfristige Begleitung über die gesamte Haltedauer

Lass uns Deine Zahlen durchrechnen

Wenn Du wissen willst, was die Doppel-AfA in Deiner persönlichen Situation tatsächlich an Steuern und Vermögensaufbau bringt, rechnen wir das gemeinsam durch:

         AfA-Verlauf über 10 Jahre im Verhältnis zu Deinem Steuersatz

         Cashflow nach Steuern im Verhältnis zur Annuität

         Optimale Halterechtsform für Deine Gesamtstruktur

         Finanzierungsangebote aus unserem spezialisierten Bankennetzwerk

Du siehst schwarz auf weiß, ob und wie der QNG40-Hebel in Deine Vermögensstrategie passt – Steuer, Finanzierung und Immobilie unter einem Dach.

Dann nimm jetzt Kontakt mit mir auf – und wir sprechen über Deine Möglichkeiten.

Dieser Blogartikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Vor einer Investitionsentscheidung, insbesondere bei Kapitalanlageimmobilien, sollten individuelle steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte geprüft werden.
Markus Garbe

Buchen Sie jetzt Ihren Beratungstermin

Besuchen Sie uns auf der expopharm 2025!

Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Eintrittsticket zur Messe!
👉 Gutscheinticket anfordern
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!