Markus Garbe Praxiswertschätzung

Praxiswertschätzung von
Arzt- und Zahnarztpraxen

Steht Ihr Praxisverkauf an, gilt es, einen angemessenen Verkaufspreis zu ermitteln. Dieser bemisst sich nach dem Praxiswert. Doch wie viel ist Ihre Praxis tatsächlich wert? Um dies herauszufinden, wird eine Praxisbewertung durchgeführt und es werden Faktoren wie Zulassungsstatus, Rentabilität, Gewinn und Umsatz analysiert.

 

Der Praxisgesamtwert – und damit der mögliche Verkaufspreis – setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem materiellen und dem immateriellen Praxiswert.
Der materielle Praxiswert, auch Substanzwert genannt, umfasst sämtliche Vermögenswerte, die in Ihrer Praxis enthalten sind, also das gesamte betriebsnotwendige Anlage- und Umlaufvermögen.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Grundstück und/oder Praxis- sowie Laborräume
  • Praxis- und Laboreinrichtung samt Möbeln, Beleuchtung, Telefon, EDV usw.
  • Instrumente und medizinisch-technische Geräte
  • Verbrauchsmaterialien wie Impfstoffe oder Zahngold
  • Firmenwagen
  • Installationen oder bauliche Veränderungen, die Sie in den Praxisräumen auf eigene Kosten vorgenommen haben

Um den materiellen Praxiswert zu ermitteln, wird entweder die Bilanz oder das Anlageverzeichnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Ihrer Arztpraxis zugrunde gelegt. Für die Praxiswertermittlung ist der Zeitwert anzusetzen, sprich der aktuelle Wert der in Ihrer Praxis enthaltenen Vermögensgegenstände zum Bewertungsstichtag.

Der immaterielle Praxiswert, auch als ideeller Praxiswert oder Goodwill bezeichnet, wird auf Basis gewisser betriebswirtschaftlicher Kennzahlen abgeleitet. Das modifizierte Ertragswertverfahren orientiert sich an dem IDWS 1 2008-Standard des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer. Es gilt zur Zeit als das marktübliche Verfahren für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen.

Der Goodwill ist der Wert, den Käufer über den Wert der reinen Vermögensgegenstände hinaus bereit sind zu zahlen.

Er berücksichtigt immaterielle Komponenten wie:

  • Lage der Praxis (Regionalfaktor)
  • Organisationsstrukturen
  • Bekanntheitsgrad
  • Patientenstamm
  • Know-how der Mitarbeiter

Wenn Sie Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis abgeben wollen, ist eine Praxiswertermittlung unerlässlich. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bewertung einer Arztpraxis eine individuelle Angelegenheit ist und von vielen Faktoren abhängt. Die Hilfe eines qualifizierten Bewertungsexperten ist oft unerlässlich, um eine genaue und fundierte Bewertung durchzuführen, die den aktuellen Marktbedingungen und den individuellen Umständen der Praxis gerecht wird.

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