Welche Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Arzthaftpflichtversicherung für Ärzte unerlässlich?

Jeder Arzt trägt eine enorme Verantwortung gegenüber seinen Patienten. Fehler in der Behandlung, Aufklärung, Dokumentation, Fehldiagnosen oder Schäden durch angestelltes Personal können schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Eine falsche Diagnose, Leichtsinn oder eine lückenhafte Dokumentation können aus einem medizinischen Fall schnell einen juristischen Fall machen. Das gilt sowohl für niedergelassene als auch für angestellte Ärzte.

Die Schadenssummen gehen schnell in die Hunderttausende und sind damit existenzgefährdend. Jährlich werden etwa bis zu 500.000 Vorwürfe wegen medizinischer Behandlungsfehler erhoben (Quelle: Deutsche Ärzteversicherung, MedProtect).

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sichert Mediziner gegen Schadenersatzansprüche ab und schützt somit ihre berufliche Existenz. Die ärztliche Tätigkeit darf nicht ohne eine Berufshaftpflichtversicherung ausgeübt werden. Das ergibt sich aus u.a. den Standesvorschriften und der Bundesärzteordnung.

Wie wählt man die richtige Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Wichtige Kriterien bei der Auswahl:

Deckungssumme:

Risikogerechte Versicherungssummen, die mind. 5 Mio. € oder alternativ 10 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. € für Vermögensschäden absichern abdecken (auch höhere Summen sind möglich). Mit einer „Dreifachmaximierung“ haben Sie Anspruch auf bis zu 3-fache Leistung (z.B. 15 Mio. Euro) innerhalb eines Versicherungsjahres.

Versicherungsumfang:

Umfassendes Leistungsspektrum, das berufsspezifische Haftungs­risiken in vollem Umfang individuell anpasst und berücksichtigt. Auch angestelltes medizinisches Fachpersonal und angestellte Ärzte sind mit versicherbar

Spezialisierung:

Fachgebundene Tarife für bestimmte Arztgruppen (z. B. Chirurgen, Zahnärzte, Dermatologen, Radiologen, Nephrologen, Hausärzte)

Kosten:

Beiträge variieren je nach Fachrichtung, Standort und individuellen Risiken

Rückwirkende Absicherung:

Einige Tarife decken auch bereits begangene Behandlungsfehler, die erst später bekannt werden

Kündigung:

Keine Kündigung im Schadensfall, wenn der Versicherer auf sein Sonderkündigungsrecht verzichtet

Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ab?

Personenschäden:


Fehlerhafte Behandlungen, falsche Medikation oder unterlassene Hilfeleistung
 

Sachschäden:

Beschädigungen von Patienten- oder Klinik-Eigentum 

Vermögensschäden:

Falls Patienten durch Behandlungsfehler zusätzliche Kosten entstehen (z. B. Verdienstausfall)

„passiver Rechtsschutz“:

die Haftpflichtversicherung wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab und übernimmt auch Anwalts- und Gerichtskosten. Eine separate vollumfängliche Rechtsschutzversicherung ist ergänzend zu empfehlen.

Vorteile einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

 

Schutz vor finanziellen Risiken:

Hohe Schadensersatzforderungen können die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Individuelle Tarife:

Anpassung an Fachrichtung und berufliche Risiken sowie Einschluss vieler Nebenrisiken

Absicherung der Praxis:

Kombinierbar mit Praxisversicherung gegen weitere betriebliche Risiken

FAQs zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Welche Kosten kommen auf Ärzte zu?

Die Beiträge variieren je nach Fachrichtung, Standort und individueller Risikoanalyse. Allgemeinmediziner zahlen oft weniger als Chirurgen oder Anästhesisten. Es gibt eine Reihe verschiedener Tarife und Anbieter, die unterschiedliche Leistungen und Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten.

Für angestellte Ärzte besteht zwar meist eine Absicherung über den Arbeitgeber, jedoch kann eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein, insbesondere bei Nebentätigkeiten (z.B. Notarzt, Gutachter, Vertretungen)

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Mindestens 5 Millionen Euro sind empfehlenswert, für risikoreiche Fachgebiete oft höher

Was passiert, wenn ein Arzt keine Berufshaftpflichtversicherung hat?

Ohne Versicherung haftet der Arzt mit seinem gesamten Privatvermögen. Gemäß der jeweiligen Berufsordnung und dem Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) ist der Arzt verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern

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