Finanzierung für Ärzte zur Praxiseröffnung –
Die richtige Finanzstrategie für Ihren erfolgreichen Start

Warum ist eine durchdachte Finanzierung bei der Praxiseröffnung so wichtig?

Die Gründung einer eigenen Arztpraxis ist ein großer Schritt in die berufliche Selbstständigkeit. Neben fachlicher Kompetenz erfordert dieser Schritt auch eine sorgfältige finanzielle Planung. Investitionen in Räumlichkeiten, Einrichtung, Bau-/Umbaumaßnahmen, hochwertige medizinische Geräte, Marketing, Software und Personal verursachen hohe Kosten. In der Regel erfolgt die Finanzierung der Niederlassung in der eigenen Praxis durch den Einsatz von Fremdkapital. Eine durchdachte Finanzierungsstrategie ist daher entscheidend, um wirtschaftlich tragfähig zu starten und langfristig erfolgreich zu sein.

Ob Sie eine neue Praxis gründen oder eine bestehende Praxis übernehmen – mit der richtigen Finanzierungsstrategie legen Sie den Grundstein für eine stabile wirtschaftliche Basis.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Finanzierungsoptionen es gibt und worauf Sie achten sollten. Gerade im Hinblick auf Ihre Praxisinvestitionen sollten Sie gründliche Vorüberlegungen treffen.

Ein erster wichtiger Schritt ist die Auswahl einer passenden Geschäftsbank. Die Bank sollte zu Ihnen passen und sich für Ihre Berufsgruppe interessieren. Banken unterscheiden sich beispielweise durch Kontomodelle, Zahlungsverkehr, Erreichbarkeit, Service, Konditionen, Konzeptberatung, Produktpalette, digitale Angebote, fachliche Expertise, Netzwerk etc.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Ärzte zur Praxiseröffnung?

1. Praxiskredit – Die klassische Finanzierungslösung

Ein Praxiskredit ist speziell auf die Bedürfnisse von Ärzten zugeschnitten. Er wird genutzt, um Investitionen in medizinische Ausstattung, Einrichtung oder IT-Systeme zu finanzieren. Auch der Kaufpreis einer Praxis kann hierüber abgedeckt werden. Der Vorteil: Spezialisierte Banken bieten oft spezielle und attraktive Konditionen für Ärzte, da diese als bonitätsstarke Berufsgruppe gelten.

Merkmale eines Praxiskredits:

  • Feste monatliche Raten für bessere Planbarkeit
  • Flexible Laufzeiten bis 20 Jahre möglich, angepasst an die Bedürfnisse der Praxis
  • Möglichkeit von bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • kurz (bis 1 Jahr), mittel (1 bis 4 Jahre) – und langfristige Kredite (ab 4 Jahre) je nach Finanzierungszweck
  • Endfällige Kredite (steuerliche Optimierung) oder Tilgungskredite
  • Zinszahlungen für eine Praxisfinanzierung sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar

2. Förderdarlehen und Gründungsdarlehen – Unterstützung für den Start

Für Existenzgründer gibt es zahlreiche Förderprogramme mit besonders günstigen Zinsen. Die KfW-Bank oder Förderbanken der Bundesländer bieten spezielle Kredite für Ärzte an. Die staatlichen Banken haben den Auftrag, Gründungen gezielt zu fördern. Förderdarlehen können nur über eine Geschäftsbank beantragt und ausgezahlt werden.

Vorteile von Förderdarlehen:

  • oft: günstigere Zinsen für Gründung oder Investitionen als klassische Bankkredite (Zinssatz richtet sich nach wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers und den bereitgestellten Sicherheiten)

  • unterschiedliche Laufzeitvarianten

  • Kredite mit Haftungsfreistellung möglich

  • Fördermöglichkeiten für bestimmte Fachrichtungen oder Regionen

  • Tilgungszuschüsse je nach Programmvariante möglich (z.B. Digitalisierung, Innovation etc.)

  • Kombinierbar mit klassischen Bankdarlehen

Wichtig: Die Beantragung von Förderdarlehen muss vor Investitionsbeginn – sprich vor Vertragsunterzeichnung – erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf staatliche Finanzierungshilfen besteht jedoch grundsätzlich nicht. Anlaufstelle für die Beantragung solcher öffentlichen Finanzierungsmittel ist generell die Bank, über die Sie die gesamte Praxisfinanzierung planen und abwickeln.

 

3. Finanzierung einer Praxisübernahme

Anstatt eine neue Praxis aufzubauen, entscheiden sich viele Ärzte für die Übernahme einer bestehenden Praxis. Der Vorteil: vorhandener Patientenstamm, bestehende Räumlichkeiten und ein eingespieltes Team.

Besonderheiten einer Praxisübernahme-Finanzierung:

  • Finanzierung von Kaufpreisen für bestehende Praxen
  • Kombination mit Praxiskrediten oder Förderprogrammen möglich

 

4. Eigenkapital und private Finanzierung

Wird der Kapitalbedarf durch eigene Mittel gedeckt, spricht man von der Finanzierung durch Eigenkapital. Beispielsweise können Ersparnisse oder Darlehen von Familienangehörigen genutzt werden, um die finanzielle Belastung durch Bankkredite zu reduzieren. In der Regel reichen die zur Verfügung stehenden Eigenmittel nicht aus, um den Kapitalbedarf vollständig zu decken. Mit der richtigen Bank an Ihrer Seite ist zur Realisierung Ihrer Existenzgründung kein Eigenkapitaleinsatz notwendig.

Vorteile der Eigenkapitalfinanzierung:

  • Reduzierung der Zins- und Tilgungslast

  • Höhere Bonität bei Banken durch Eigenkapitalanteil (Risikobeteiligung des Kreditnehmers)

  • Mehr finanzielle Unabhängigkeit

Wie findet man die beste Finanzierungslösung? 

Die Wahl der passenden Finanzierung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Kapitalbedarf: Wie hoch sind die voraussichtlichen Investitionskosten
  • Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten: Welche monatlichen Raten sind wirtschaftlich tragbar
  • Fördermöglichkeiten: Gibt es Förderprogramme oder Zuschüsse
  • Zinssätze und Konditionen: Wie hoch sind die Gesamtkosten des Kredits?
  • Sicherstellung der Liquidität Ihrer Praxis
  • Kontokorrentkredit und Betriebsmittelkredit für ein Polster nach der Existenzgründung
  • Sondervereinbarungen: was wurde individuell verhandelt (z.B. Bereitstellungszinsen, Tilgungswechsel, Tilgungsbeginn, Sicherheiten, Disagio, Kontokorrentzinssatz etc.)?

Darlehensarten bei der Existenzgründung 

Es existieren mehrere Wege, den Kauf einer Praxis zu finanzieren:

Tilgungsdarlehen

sind die Klassiker der Praxisfinanzierung. Bei Tilgungsdarlehen steht – im Vergleich zum Annuitätendarlehen – nicht die Rate fest, sondern die Höhe der Tilgung.
Bei 10-%Tilgung wird das in Darlehen in 10 Jahren zurückgezahlt. Laufzeiten zwischen 1-20 Jahren grundsätzlich – je nach Verwendungszweck – möglich.

Endfällige Darlehen

Hier erfolgt keine laufende Tilgung, nur die Zahlung der Sollzinsen. Stattdessen wird ersatzweise ein Tilgungssurrogat angespart (Vorsorgeprodukte, Sparprodukte oder andere Geldanlagen).
Die Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit in einer Summe.

FAQs zur Finanzierung der Praxiseröffnung

Welche Kreditoptionen sind für Ärzte am besten geeignet?

Praxiskredite, Förderdarlehen oder Übernahmekredite – je nach individueller Situation.

Wie hoch sind die typischen Kosten für eine Praxiseröffnung?
Die Investitionen variieren je nach Fachgebiet, Lage, Größe und Standort. Für eine Einzelpraxis bewegen sich die Investitionen meist zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Fachrichtungen wie Radiologie oft >1 Mio. €
Gibt es spezielle Finanzierungsangebote für Fachärzte?

Ja, viele Banken bieten branchenspezifische Kredite mit Sonderkonditionen an.

Brauche ich Sicherheiten für meine Praxisfinanzierung?

Bei der Übernahme einer etablierten Praxis sind meist nur wenige Sicherheiten erforderlich.
Standard: Todesfallabsicherung in Darlehenshöhe, Abtretung der KV/KZV-Ansprüche, Raum-Sicherungsübereignung.

Was sind typischer Fehler bei der Finanzierungsplanung?
  • Zu späte Inanspruchnahme der Beratung durch einen Finanz-/Existenzgründerberater
  • Überdurchschnittliche Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites
  • Kein Einsatz von öffentlichen Finanzierungshilfen
  • Unzureichende Planung des Kapitalbedarfs, falsche Finanzierungsstruktur
  • Zu wenig Eigenkapital

Kontaktieren Sie uns, um mehr über Ihre Optionen zu erfahren und Ihre Praxiseröffnung optimal zu finanzieren.

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Denken Sie auch an den passenden Versicherungsschutz

Neben der Finanzierung ist auch der richtige Versicherungsschutz ein zentraler Baustein für einen erfolgreichen Start in die eigene Praxis. Wenn Sie auf den Button klicken, finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Versicherungen für Ärzte zur Praxiseröffnung.

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